Explosionsschutzdokumente
Umschlossene Räume abwassertechnischer Anlagen sind explosionsgefährdete Bereiche!
Für diese Anlagen haben Betreiber Explosionsschutzdokumente zu erstellen.
Die Dokumente sind nach den Vorgaben Gefahrstoff-Verordnung (GefStoffV) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu erstellen.
Gemäß § 6, Abs. 9 der GefStoffV haben die Dokumente folgenden Mindesinhalt aufzuweisen:
- Ermittlung der Explosionsgefährdungen
- Bewertung der Explosionsgefährdungen
- Vorkehrungen um die Ziele des Explosionsschutzes zu erreichen
- Festlegung der explosionsgefährdeten Bereiche
- Art und Umfang der erforderlichen Prüfungen zum Explosionsschutz gemäß BetrSichV
Wir erstellen Explosionsschutzdokumente und Zonenpläne für Einzelanlagen oder den Gesamtbetrieb in jedem gewünschten Umfang.